STEINKAUZ-PROJEKT

Der Steinkauz (Athene noctua) gilt mit seinen 20 cm Körpergröße als Kobold unter den heimischen Eulen und ist in Baden-Württemberg stark gefährdet. Im antiken Griechenland galt der Steinkauz als Vogel der Weisheit und war Sinnbild der Göttin Athene, worauf sein wissenschaftlicher Name (übersetzt: „nächtliche Athene“) verweist. Im deutschen Sprachraum gibt sein Name Hinweis darauf, dass diese Eulenart nicht nur in Baumhöhlen, sondern auch in alten Gemäuern, Ruinen und Steinhalden brütet. 

In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände des Steinkauzes in Mitteleuropa stark zurückgegangen. Hauptursache für die negativen Bestandsentwicklungen ist die Zerstörung von Lebensräumen, die dem Steinkauz geeignete Lebensgrundlagen bieten.

Das zunehmende Verschwinden der kleinparzelligen Weidewirtschaft, die Rodung alter Obstbäume und Kopfweiden, die einen Verlust an Nisthöhlen und Tageseinständen zur Folge haben sowie die Umwandlung von Grün- in Ackerland sind wesentliche Gründe für den Rückgang dieser Vogelart.

Als einer der kritischen Faktoren für die Populationsdichte von Steinkäuzen gilt der Mangel an geeigneten Nisthilfen. Primäres Ziel unseres Steinkauzprojektes ist es daher durch die Anbringung von Brutröhren auf geeigneten Obst-bäumen den Bestand des Steinkauzes im nördlichen Enzkreis nicht nur zu erhalten, sondern auch weiterhin zu vergrößern und auszuweiten.

So konnten seit 1992 bis heute die Anzahl der brütenden Paare von ursprünglich einem auf über 20 gesteigert werden. 

Seit 2006 bis heute (Stand: 2012) wurden etwa 250 Jungkäuze beringt. Mittlerweile sind 120 Brutröhren auf entsprechenden Bäumen angebracht, deren Überwachung, Wartung und Pflege nicht nur zeit- sondern vor allem auch kostenintensiv sind.

Die Konstruktion der Röhren erfolgt in liebevoller und aufwendiger  Kleinarbeit durch unseren Vorstand. Die notwendigen Bauteile hierfür liefert uns die Behinderten-Werkstatt der Lebenshilfe Pforzheim Enzkreis e.V..

Eine weitere Maßnahme zur Sicherung des Lebensraumes ist die Organisation von Baumpatenschaften. Hierbei werden vorwiegend gefährdete, solitäre Ackerbäume unter Schutz gestellt, in dem sich der Landwirt verpflichtet, den Baum nicht zu entfernen und auf eine Bearbeitung des Feldes unterhalb des Kronenbereiches zu verzichten. Als Entschädigung erhält der Landwirt im Rahmen der genannten Patenschaft 10 € pro Baum und Jahr.